Gerüchte über Steuern für Immobilien in der Türkei







In letzter Zeit kursieren Gerüchte von selbsternannten "Experten" über verschiedene Steuern, die bei Immobilien (Kauf oder Unterhalt) erhoben werden. Bitte immer einen zertifizierten Makler oder Bauleiter fragen, bevor sich solche falschen Informationen weiterverbreiten.

1. Kaufsteuern


Es stimmt NICHT dass die Kaufsteuer beim Kauf einer Immobilie 20 Prozent beträgt, sondern ist 2020 wie folgt:

Kaufpreis der Immobilie    Anteil Steuer Käufer        Anteil Steuer Verkäufer 

100.000 TL                            1500 TL                            1500 TL 

200 000 TL                            3000 TL                            3000 TL 

300 000 TL                            4500 TL                            4500 TL 

Hier noch ein Artikel in türkischer Sprache ---> 


2. Grundsteuern 


Die Höhe der jährlichen Grundsteuer wird in normale Gebäude und Luxusgebäude unterschieden - es stimmt NICHT dass ein Swimmingpool automatisch ein Haus zum Luxusgebäude macht und die Grundsteuer höher ist. Die Steuer richtet sich nach dem Wohnraum in m2 und ob das Haus mit Betonkolonnen gebaut wurde oder nicht. Erst ab einem Wohnraum von 151 m2 wird die Grundsteuer höher.

In manchen Regionen kann es zwar vorkommen, dass ein Teil der Poolfläche beim Bau in die Bauprozente eingerechnet wird, so dass unter Umständen die Grundfläche des Wohngebäudes kleiner gebaut werden muss, um Baugrenzen einhalten zu können, wenn das Grundstück klein ist. Das hat aber nichts mit der Grundsteuer oder Luxusgebäude zu tun.


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