Türkei - Gesetze für den privaten Vermieter bei Ferienvermietung

Ferienvermietung in der Türkei – neue Regelung



Die Gesetze für Ferienvermieter haben sich vor Jahren schon geändert. Das betrifft sowohl Villenvermietung als auch Wohnungsvermietung. Der Besitzer einer zu vermietenden Ferienimmobilie ist nun verpflichtet, seine Gäste im Regierungssystem anzumelden.

Das System heißt: Geçici İkamet Yerleri ve Kimlik Bildirme Projesi (GİYKİMBİL) = vorübergehender Wohnsitz und Identifikationsprojekt

https://www.egm.gov.tr/kimlik-bildirim-sistemi-hakkinda-bilgi-almak-istiyorum

Das bedeutet auch, dass der Vermieter einer Ferienimmobilie für Kurzzeitvermietung Steuern in der Türkei abführen muss. Das ist jedoch nicht neu, wer professionelle Ferienvermietung betreibt, musste das schon immer, der Vermieter muss eine türkische Firma gründen, denn Ferienmiete ist so etwas wie ein Pensionsbetrieb, im Gegensatz zur privaten Langzeitvermietung ist das ein Unterschied.

Bitte beachten, solche Ferienmietwohnungen brauchen eine Pensionslizenz und der Vermieter eine Arbeitserlaubnis! Zudem sind Gewerberäume in privaten Häusern genehmigungspflichtig. 


Wie kann man sich im System anmelden? Gehen Sie zur örtlichen Polizei oder Jandarma und fragen sie nach der kostenlosen Software, sie können auch noch zusätzliche Software dazukaufen, um die XML Dateien zu senden.

Die Firmen Akçam Bilişim oder 3T Bilişim sind Provider dieser Software ('Kimlik Bilgilendirme' Programı)

Das wird unter anderem bei der Registrierung bei GİYKİMBİL verlangt:

- Nationalität
- Voller Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Nummer des Reisepasses
- An- und Abreisetag

Strafen


Strafe bei Nichtregistrierung der Immobilie 10,383 TL

Strafe für nicht registrierte Gäste pro Tag 700 TL

Wenn sie Ihre Immobilie nur an Familie und Freunde vermieten ohne finanzielles Interesse, sind sie dazu nicht verpflichtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Probleme auftauchen können, wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist und die Gäste nicht registriert wurden. Es wird auf jeden Fall empfohlen, sich am örtlichen Polizeirevier zu erkundigen.

Privat bleiben ohne Gewerbeanmeldung  - wie funktioniert das? 

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