Grundbuch, Tapu, Vermietung - Regelungen in der Türkei ab 2018/2019



Vermieter von Wohnraum in der Türkei 

aufgepasst!


Foto: memurlar.net


22 Nov. 2019 09:36

In bestimmten Provinzen und Bezirken hat die Vermietung an illegale Migranten dazu geführt, dass nun strikte Maßnahmen ergriffen werden.  Wer an illegale Einwanderer sein Wohneigentum vermietet, muß pro anwesende, nicht registrierte Personen in seiner Wohnung 1000 TL Strafe bezahlen. Für die Bezahlung der Strafe wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, diese werden ab dem Datum der Benachrichtigung gezählt. 

Die Regelung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen beschlossen.

In diesem Zusammenhang ist eine Änderung des Artikels 102 des entsprechenden Gesetzes zur Regelung von Geldbußen geplant.  

Die Strafe betrifft Personen, die eine Unterbringung ermöglichen und Wohnraum an Ausländer vermieten, die nicht im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, Personalausweises oder einer von der Türkei gewährten Aufenthaltserlaubnis sind,  ferner Personen, die keine gültige Erlaubnis haben um in die Türkei einzureisen oder bei denen eine Ausweisung vorliegt. 




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