Spekulationssteuer (Kazanc Vergisi)







Gemäß dem türkischen Einkommensteuergesetz unterliegen erworbene Wohnungen oder Häuser einer Wertsteigerungssteuer, wenn sie innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Immobilienkaufs veräußert werden (Datum Tapu). Dies gilt auch für geerbte oder geschenkte Immobilien.

Wenn Sie Ihr Haus vor den vollen 5 Jahren verkaufen, ist bei der Steuerverwaltung eine Erklärung zur Steuerberechnung vorzulegen.

Wie berechnet man den Immobilienwert? 

Der Kaufwert des Hauses wird nach Inflationsrate korrigiert und der Wert des Hauses nach heutigem Stand ermittelt. Die Differenz zwischen dem inflationsbereinigten Kaufwert für Eigenheime und dem Verkaufswert für Eigenheime wird berechnet. Es wird unabhängig von der Inflation ein "reales Einkommen" erzielt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der gesamte Verkaufspreis als Einkommen versteuert wird. Es geht lediglich um den Gewinn, der erzielt wird.

Der jährlich von diesem Gewinn bestehende Befreiungsbetrag wird mit gezahlten Tapugebühren/Steuern, bestehenden Hypothekendarlehen-Zinsen verrechnet und ein steuerpflichtiger Betrag ermittelt.

Das heißt - es wird nicht der gesamte Betrag herangezogen, sondern der, mit dem Gewinn gemacht werden soll. Auskünfte erteilt jeder Steuerberater oder das türkische Finanzamt.

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