Mietnomaden in privaten Ferienwohnungen der Türkei






Wenn Sie deutscher oder türkischer Vermieter einer Ferienwohnung in der Türkei sind, haben Sie sicher auch schon von Mietern gehört,  die sich um die Zahlung der Miete drücken wollen. Schlimmstenfalls hatten Sie schon mit ihnen zu tun.

Wie Sie sie erkennen können und vor allem, was Sie tun können, ist im Ausland nicht ganz so einfach. 

Ein Mietnomade gehört zum größten Alptraum eines jeden Vermieters. Es ist der schlimmste Fall, wenn nicht nur die Miete fehlt und zusätzlich noch die Wohnung verwüstet ist.  Es reicht jedoch schon, wenn nur die Miete nicht bezahlt wird. Und solche betrügerischen Mieter findet man unter allen Nationalitäten.

Was ist ein Mietnomade?




Ein Mietnomade ist ein Mieter, der in eine Wohnung mit dem Vorsatz einzieht, keine Miete oder nur einen Teil der  Miete zu bezahlen.

Typisch ist,  dass er plötzlich auszieht und auf Nimmerwiedersehen verschwindet, auf Nachrichten nicht mehr reagiert und erst einmal seine Profile in Social Media deaktiviert, um nicht belästigt zu werden. 

Im schlimmsten Fall hinterlässt der Mieter die Wohnung in einem heruntergekommenen Zustand oder es fehlen Einrichtungsgegenstände. Doch das muss nicht zwingend sein. 

Fakt ist - wer mit dem Ziel einzieht, die Miete oder einen Teil der Miete nicht zu zahlen, macht es absichtlich und ist in keiner Notlage. Der Tatbestand hat kriminelle Energie. 

Wie Sie sich  vor Zechprellern, sprich Mietnomaden schützen können


Weil ein Mietnomade grundsätzlich vor hat, den Vermieter zu schädigen, ist es wichtig im Vorfeld darauf zu achten, alle wichtigen Informationen über ihn einzuholen. Denn sehr wahrscheinlich werden Sie einen Zechpreller nicht auf den ersten Blick erkennen. Sie sind Meister im Verstellen und haben es vorher bereits öfter getan. Das Gesetz aber erlaubt Ihnen (auch in der Türkei) bestimmte Maßnahmen,  um sich vor solchen Fällen schützen zu können. 

Nachdem bei der Vermietung von Ferienwohnungen (wöchentliche Vermietung oder saisonale Vermietung - nicht private Mietverträge von 1 Jahr mit Wohnsitzwechsel, hier muss sowieso eine Wohnsitzmeldung erfolgen) eine polizeiliche Meldepflicht wie bei Hotelunterkünften besteht, müssen Sie als Wohnungseigentümer bereits  eine Entscheidung zwischen zwei Möglichkeiten treffen, bevor Sie vermieten
 - alles andere ist schwarze Ferienvermietung und wird bestraft. 

1. Gewerbe anmelden als Pensionsbetreiber


Sie melden in der Türkei selbst ein Gewerbe als Pensionsbetreiber an und kaufen sich die Anmeldesoftware für die polizeiliche Anmeldung. 

Sie brauchen für dieses Geschäft wie jeder Hotelbetreiber einen Buchhalter und leiten damit einen touristischen Betrieb. Auch mit einer einzigen Wohnung!

Der Mieter muss dann, weil der Vermieter als Pensionsbetreber  gesetzlich die Anmeldung des Gastes vornehmen muss,  eine Kopie seines gültigen Personalausweises vorlegen, damit die Daten polizeilich erfasst werden können.
Wer ein Pensionsgewerbe für seine Ferienwohnung angemeldet hat ,  kann sich nur vor Mietnomaden schützen, wenn der Mieter beim Einzug den vollen Mietzeitraum bezahlt.

Wer so kulant ist und sich überreden lässt, bei Mietzeiten von 1 bis 6 Monaten, die Zahlung nur monatlich entgegenzunehmen, hat natürlich das Nachsehen,  wenn der Mieter einfach verschwindet. Selbst wenn Sie eine Kaution hinterlegen lassen, werden Sie Geld verlieren, denn die wird nie so hoch wie der gesamte Mietbetrag über diesen Zeitraum sein. 

2. Die zweite Möglichkeit ohne Mehraufwand, aber mit weniger Einkommen: 


Der Vermieter muss sich, wenn er kein Gewerbe anmelden möchte, vertraglich an eine offizielle, gewerbliche Agentur anschließen, die die Wohnung mit Jahresvertrag von ihm monatlich mietet und sämtliche Wochen- Geschäfte der Agentur überlassen.  

Der Vermieter erhält von der Agentur die monatlich vereinbarte, gleichbleibende Miete als privater Vermieter und muss kein Gewerbe anmelden. 

Wenn man so will, ist die Agentur der private Hauptmieter, der wiederum wöchentlich an Untermieter (Touristen) vermietet und dadurch die Einnahmen hat, die von der Agentur versteuert werden müssen und die ihre gewerblichen Ausgaben, die sie hat, absetzen kann. Der Ferienwohnungsbesitzer ist somit privat geblieben, bekommt regelmäßig die vereinbarte Miete von der Agentur und hat mit der Ferienvermietung und diesen Einnahmen selbst nichts zu tun.  

Haben Sie diese Möglichkeit gewählt, haben sie  mit der regelmäßigen Miete einer Agentur als Hauptmieter sowieso keine Ausfälle, denn dann liegt das Risiko vom Geldausfall bei der Agentur.

SICHERN SIE SICH AB!

Eine Selbstauskunft oder Bonitätsprüfung nützt in diesem Falle nichts. 

Den Staatsapparat hier bezüglich Pfändung anzuleiern, kostet mehr Geld als Ihre Mietausstände für den Zeitraum! In der Türkei erhalten Sie bei Gerichtsprozessen Ihr Geld für den Anwalt oder die Gerichtskosten nicht mehr zurück, ob sie verlieren oder gewinnen sollten. 

Ein Aufenthalt in den Ferien, ob wöchentlich oder ob 1 bis 6 Monate heißt, der Mieter kommt vorübergehend. Er lässt sich nicht am Ort nieder und bleibt in seiner Heimatgemeinde mit festem Wohnsitz weiterhin gemeldet.  Ob das nun als Tourist oder Saisonarbeiter ist, spielt keine Rolle. 

Das wiederum heißt - wenn Sie eine Pension betreiben oder die Agentur für sie dieser Betreiber ist, ist die Ferienwohnung keine private Wohnung mehr, sondern rechtlich gesehen, eine Hotelunterkunft. 

Was machen Urlauber oder Menschen, die im Hotel absteigen, bevor sie in ihre Zimmer einziehen? 


Sie bezahlen, wenn schon vorher gebucht wurde, bei Buchung eine Anzahlung und  spätestens eine Woche vor Anreise den restlichen Betrag für den gesamten Aufenthalt! Kommt der Gast an die Tür ohne Buchung, bezahlt er im Hotel vor der Übergabe des Schlüssels den gesamten Betrag für die Zeit, in der er bleiben will. 

Das heißt im Klartext - 

weil Ihre Ferienwohnung ein gewerblich genutztes Objekt im Sinne einer Pension ist (was durch die Gesetzgebung vom türkischen Staat verlangt wird) , haben Sie als Gewerbetreibender  (oder die Agentur)  auch das Recht auf Vorkasse wie ein Hotel - für die gesamte Zeit, die der Gast bei Ihnen in der Ferienwohnung übernachtet. 

Eines noch - fallen Sie nicht auf nettes Aussehen oder freundschaftliches Getue herein. Egal ob Landsmann oder sonstige Nationalitäten.  

Vor allem, wenn Ihnen Ihr Bauch vorher schon deutlich sagt, dass die Frage nach einer monatlichen Entrichtung des Mietbetrages Ihnen ein komisches Gefühl bereitet. Hören Sie auf negative Gefühle und nicht auf die Guten... Miete zu prellen ist kein Kavaliersdelikt und einfach Betrug.

Verzichten Sie auf Kunden, die im Vorfeld die eigenen "Sonderbedingungen" aushandeln wollen. Es könnte sein, dass Sie dadurch nicht nur diese Miete verlieren, sondern auch den Zeitraum, in dem eventuell noch ein weiterer Interessent, der zahlungskräftig ist, an die Tür klopft! 


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